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Ohrläppchenkorrektur

Durch Hängenbleiben von Ohrschmuck oder auch bei Tragen von zu schwerem Ohrschmuck kann es vorkommen, dass das Ohrloch einreisst oder das Ohrläppchen komplett durchreisst. Es entsteht ein gespaltenes, unschönes Ohrläppchen. In allen Fällen ist durch einen nahezu schmerzfreien kleinen operativen Eingriff ein kosmetisch sehr gutes Ergebnis erzielbar.

Die operative Korrektur wird in örtlicher Betäubung durchgeführt. Zunächst werden dabei die Ohrlöcher komplett ausgehöhlt und dann das Ohrloch bzw. der Riss komplett zugenäht. Im Falle einer massiven Überdehnung durch Flesh Tunnels sind häufig noch zusätzliche plastisch-rekonstruktive Maßnahmen erforderlich. Hierbei wird ein Teil des Steges entfernt und das Ohrläppchen neu angenäht.

Die Fäden werden nach 14 Tagen entfernt. Um ein erneutes Einreissen der frischen OP-Wunde zu vermeiden, empfiehlt es sich, nach einer Ohrläppchenkorrektur über mehrere Monate an dieser Stelle keinen Schmuck zu tragen. Erst nach dieser Zeit kann ein neues Ohrloch gestochen werden.

Da es sich um eine sogenannte individuelle Gesundsheitsleistung (IGEL) handelt, wird der Eingriff in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Die Kosten für eine einfache Ohrlochkorrektur liegen bei 200,- bzw. 350,- Euro inkl. 19% MWST (ein Ohr/beide Ohren). Sind aufgrund einer massiven künstlichen Überdehnung (Flesh Tunnel) oder eines zu großen Ohrläppchens zusätzlich noch weitere plastisch-rekonstruktive Maßnahmen (Ohrläppchenrekonstruktion) erforderlich. Die Kosten dafür belaufen sich auf 750,- bis 1000,- Euro inkl. 19% MWST.